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Herkunftsabklärung

Auskunft über die leiblichen Eltern, über deren Nachkommen sowie über das Kind erteilt das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS). Das entsprechende Gesuch ist zu richten an: Departement für Justiz und Sicherheit, Generalsekretariat, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld.

Das Gesuch ist mit einer Verfahrensgebühr von Fr. 150.– und allfälligen Barauslagen (z.B. Auszug aus dem Personenstandsregister) verbunden.

Das DJS hat mit der PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz eine Leistungsvereinbarung über die Herkunftsabklärung abgeschlossen. Die PACH nimmt diese Aufgaben wahr, soweit diese nicht vom DJS selber übernommen werden. Die PACH ist zudem Beratungsstelle, welche die leiblichen Eltern, deren direkten Nachkommen sowie das Kind auf Wunsch beratend unterstützt. Die Beratung und Unterstützung wird nach Aufwand in Rechnung gestellt: Durchschnitt von 8 Stunden zu Fr. 140.– zzgl. MwSt.