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Formular Gesuch um Bewilligung eines kleinen Pokerturniers

gemäss

Gesuche sind bis spätestens 60 Tage vor dem geplanten Turnier vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. 

Eine Bewilligung gilt ab dem Ausstelldatum und kann für max. 6 Monate ausgestellt werden.
 

 

Bitte füllen Sie das folgende Feld nicht aus!
1. Angaben Gesuchsteller / in (juristische Person)

2. Verantwortliche Person (für das Turnier oder die Veranstaltungen)

3. Veranstaltungsangaben
3.1. Ort der Durchführung

Wurde an diesem Ort bereits ein Pokerturnier bewilligt?

Wird die Erneuerung der Bewilligung beantragt?

3.2. Geplantes Pokerprogramm (max. 6 Monate)

Bei mehreren Durchführungen am gleichen Ort alle Daten angeben.

Ausschreibung über *

Wenn Ausschreibung über Website oder facebook etc.:

3.3. Angaben zur Turniergrösse und Spielform

in CHF

Anzahl Spieler/innen x Startgeld in CHF

in CHF

in Stunden

4. Spielsuchtprävention
Für die Spielsuchtprävention verantwortliche Person

vgl. Art. 71 ff. BGS, § 9 KGS und § 9 KSpV

5. Weitere Angaben

6. Gesuchsbeilagen
  • Betreibungsregisterauszug (max. 3 Monate alt)
  • Strafregisterauszug des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin (max. 3 Monate alt)
  • Handelsregisterauszug (soweit vorhanden, max. 3 Monate alt)
  • bei Vereinen/Verbände: Vereinsstatuten
  • Ausschreibungsunterlagen mit den Veranstaltungsangaben 
  • Veranstaltungsreglement mit den Spielregeln
  • Führt die Veranstalterin bzw. der Veranstalter zwölf oder mehr kleine Pokerturniere pro Jahr am gleichen Ort durch, ist zusätzlich ein Konzept der getroffenen Massnahmen zum Schutz vor exzessivem Geldspiel und gegen das illegale Geldspiel einzureichen.
  • Flyer etc.

Bitte drucken Sie das Formular aus und schicken Sie es unterschrieben zusammen mit den Gesuchsbeilagen an:

Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau
Rechtsdienst
Regierungsgebäude
8510 Frauenfeld.

Hinweis: Gemäss § 8 KSpV ist nach Durchführung der Veranstaltung dem Departement für Justiz und Sicherheit innert 60 Tagen nach Turnierende eine Spielabrechnung (vgl. Formular) einzureichen.

Werden von einer Veranstalterin oder einem Veranstalter 24 oder mehr kleine Pokerturniere pro Jahr durchgeführt, muss als zusätzlicher Beleg der Prüfungsbericht der Revisionsstelle bis spätestend 31. März des Folgejahrs eingereicht werden.