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Qualitätsmanagement

Die Einrichtung muss ein Qualitätsmanagement (QM) betreiben, das

Der Aufbau hat innerhalb eines Jahres nach Eröffnung zu erfolgen. Die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung sind den urteilsfähigen betreuten Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung in geeigneter Form zugänglich zu machen. Auch die PHA ist regelmässig über den Stand der QM-Prozesse zu informieren.