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Bewilligungspflicht

Schulergänzende Betreuungsangebote im Kanton Thurgau, die dazu bestimmt sind, fünf oder mehr Kinder unter zwölf Jahren regelmässig tagsüber zu betreuen, benötigen eine Bewilligung des DJS. Die Bewilligung wird auf die (pädagogische) Leitungsperson ausgestellt. Ein Leitungswechsel ist bewilligungspflichtig.

Bei einem Betreuungsangebot von weniger als 25 Stunden pro Woche wird aktuell von einer Bewilligungspflicht abgesehen.

Werden auch Kinder im Vorschulalter betreut, gelten die Bestimmungen für Kindertagesstätten.

Es dürfen erst Kinder aufgenommen werden, wenn die erforderliche Bewilligung erteilt ist!