Pflegekinder- und Heimaufsicht
Aufgaben
Die Pflegekinder- und Heimaufsicht (PHA) nimmt im Auftrag des DJS folgende Aufgaben wahr (§ 11b Abs. 1 EG ZGB):
- Abklärung von Gesuchen, Behandlung von Bewilligungsverfahren und Ausübung der Aufsicht im Bereich der ausserfamiliären Kinderbetreuung;
- Vermittlung von geeigneten Plätzen zur ausserfamiliären Kinderbetreuung, soweit diese Aufgabe nicht von Dritten wahrgenommen wird;
- fachliche Begutachtung und Beratung in allen Fragen der ausserfamiliären Kinderbetreuung;
- Begleitung und Krisenintervention bei ausserfamiliärer Kinderbetreuung, soweit diese Aufgaben nicht von Dritten wahrgenommen werden;
- Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung von Personen, die im Bereich der ausserfamiliären Kinderbetreuung tätig sind.