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Rechtsdienst

Der Rechtsdienst vertritt das Departement in der Rechtspflege gegenüber Regierungsrat und Verwaltungsgericht, befasst sich mit der Instruktion von Beschwerden, der Vorbereitung von Rekursentscheiden und der Rechtsberatung der Ämter.

Er ist zuständig für den Verkehr mit der Opferberatungsstelle und die Erteilung von Kostengutsprachen für Soforthilfe und weitere Hilfe gemäss Opferhilfegesetz.

Zudem führt der Rechtsdienst das Sekretariat der Begnadigungskommission und übt die Aufsicht über das Gastgewerbe aus.