Internationaler Kindes- und Erwachsenenschutz
Zuständigkeit und Aufgaben
Das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) ist die Zentrale Behörde des Kantons Thurgau gemäss den Haager Kindesschutz- und Erwachsenenschutzübereinkommen. Sie nimmt hierfür die folgenden Aufgaben wahr:
- Übermittlung der Mitteilungen und Dokumente an die im In- und Ausland involvierten Behörden und Gerichte
- Förderung und Sicherung des gegenseitigen Meinungsaustausches zwischen den Behörden
- Förderung der Koordination der mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz befassten kantonalen und kommunalen Behörden
- Übernahme aller anderen gemäss HKsÜ und HEsÜ vorgesehenen Aufgaben, die nicht durch die Zentrale Behörde des Bundes wahrgenommen werden
Für internationale Kindesentführungen ist das Obergericht zuständig.
Im Zusammenhang mit den fünf bezirksweise organisierten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nimmt das DJS einzig die administrative Aufsicht mit Weisungsrecht wahr. Fachliche Aufsichtsbehörde ist das Obergericht.
Weitere Informationen zum internationalen Kindes- und Erwachsenenschutz finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz als Zentrale Behörde des Bundes