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Internationaler Kindes- und Erwachsenenschutz

Zuständigkeit und Aufgaben

Das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) ist die Zentrale Behörde des Kantons Thurgau gemäss den Haager Kindesschutz- und Erwachsenenschutzübereinkommen. Sie nimmt hierfür die folgenden Aufgaben wahr:

Für internationale Kindesentführungen ist das Obergericht zuständig.

Im Zusammenhang mit den fünf bezirksweise organisierten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nimmt das DJS einzig die administrative Aufsicht mit Weisungsrecht wahr. Fachliche Aufsichtsbehörde ist das Obergericht.

Weitere Informationen zum internationalen Kindes- und Erwachsenenschutz finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz als Zentrale Behörde des Bundes