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Meldepflicht

Eine Tagesfamilienbetreuung ist meldepflichtig, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Betreuung

Findet die Betreuung nicht im eigenen Haushalt statt oder werden für die Aufnahme von Kindern unter zwölf Jahren wesentliche Änderungen an der Organisation des Haushalts vorgenommen, handelt es sich unter Umständen um ein bewilligungspflichtiges Betreuungsangebot (⇒ Kindertagesstätten). Unter wesentlichen Änderungen sind namentlich bauliche Änderungen an der Wohnung bzw. am Haus zu verstehen, die lediglich deshalb erfolgen, um mehr Kinder betreuen zu können. Auch wenn für die Betreuung Hilfskräfte eingestellt werden, handelt es sich um eine wesentliche Änderung der Organisation des Haushaltes. Aber auch hier gilt, wird die Betreuung während weniger als 20 Stunden pro Woche angeboten, ist keine Bewilligung erforderlich.

Werden Tageskinder mehr als 30 Nächte pro Jahr entgeltlich oder mehr als 90 Nächte pro Jahr unentgeltlich auch nachtsüber betreut (Tagesbetreuung mit regelmässigen Übernachtungen), liegt ein bewilligungspflichtiges Betreuungsverhältnis vor (⇒ Pflegefamilien).