Verfahren und Formulare
Für die Meldung ist der Pflegekinder- und Heimaufsicht (PHA) das vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Beilagen versehene Formular T1 einzureichen. Die Angaben und Unterlagen werden geprüft. Allenfalls werden zusätzliche Erkundigungen eingeholt. Bei positivem Gesamtergebnis wird die Meldung schriftlich bestätigt.
Formular T1 - Meldung der Tagesfamilienbetreuung (1.2025)
Formular VOSTRA - Leumundsüberprüfung (3.2024)
Formular KESB - Bestätigung (3.2024)
Die bei der PHA gemeldeten Betreuungspersonen haben der PHA jeweils per Ende Januar (erstmals per 31. Januar 2026) einen Bericht gemäss Vorlage der PHA einzureichen (Formular T2). Dabei werden Angaben aus dem Meldeformular aktualisiert und Fragen im Zusammenhang mit der Aufsichtstätigkeit beantwortet. Die Angaben beziehen sich dabei auf den Zeitraum des vergangenen Kalenderjahres (erstmals für 2024).