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Bewilligungsvoraussetzungen

Bund (Art. 15 PAVO)

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn

Kanton (§ 5 sowie §§ 7-10 HAV)

DJS (Richtlinien, RL-DJS)

Richtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern unter zwölf Jahren sowie Kinder- und Jugendheimen (vom 29. März 2006)

Trägerschaft

Die Einrichtung verfügt über ein personell getrenntes strategisches und operatives Führungsorgan. Das strategische Führungsorgan regelt die interne Aufsicht, deren Unabhängigkeit durch geeignete organisatorische und personelle Massnahmen zu sichern ist. Die Organe sind ensprechend dem Betriebskonzept für die Gewährleistung der Qualität der Pflege und Betreuung, die Einhaltung der Rechte der betreuten Personen und die Verhinderung von Missbräuchen verantwortlich. Die Organisationsstruktur sowie die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Führungsorgane werden im Betriebskonzept definiert. Personen, die der Trägerschaft angehören, müssen über die notwendigen fachlichen Kompetenzen zur Überprüfung der Betriebsführung und des Wohls der betreuten Kinder verfügen. Die Trägeschaft kann auch externe Fachleute beiziehen.

Personal

Für eine Wohngruppe mit sechs bis zehn Minderjährigen wird in der Regel ein Personaletat von durchschnittlich 450 Stellenprozenten erzieherischem Personal verlangt. Die Leitung muss über eine vom DJS anerkannte Ausbildung verfügen. Zudem müssen mindestens zwei Drittel des erzieherischen Personals über eine vom DJS anerkannte Ausbildung verfügen oder in einer ensprechenden berufsbegleitenden Ausbildung stehen. Anerkannt sind Ausbildungen in Sozialer Arbeit (Sozialpädagogik, Sozialarbeit, soziokulturelle Animation) einer höheren Fachschule bzw. Fachhochschule oder eine gleichgestellte Ausbildung.

Es ist für eine genügende Weiterbildung der Leitung und der Mitarbeitenden sowie für Supervision zu sorgen.

An dieser Stelle möchten wir auch auf die Beitragspflicht des FONDSSOCIAL verweisen.

Räumlichkeiten

Hinsichtlich der Anforderungen an die Räumlichkeiten ist das Richtraumprogramm für Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie die Vorgaben für Sonderbauten zu beachten.

Richtraumprogramm für Einrichtungen für Kinder und Jugendliche [6.28 MB]

Zur Prüfung der Frage, ob die hygienischen Anforderungen erfüllt sind, ist ein Abnahmebericht des Kantonalen Lebensmittelinspektorats einzuholen (Meldeformular). Dieser wir in der Regel erst erstellt, wenn der Betrieb aufgenommen wurde.

Bei Einrichtungen mit zehn und mehr Plätzen hat vor Erteilung der Bewilligung eine Feuerschutzabnahme durch das Feuerschutzamt Thurgau zu erfolgen.

Einrichtungen mit maximal vier Plätzen

Grundlage für die Bewilligung von Einrichtungen mit maximal vier Plätzen bildet die PAVO. Dennoch sind die Bestimmungen der HAV und RL-DJS sowie ergänzend hierzu die Weisungen des Regierungsrates betreffend entsprechender Erwachseneneinrichtung sinngemäss zu berücksichtigen.

Weisungen des Regierungsrates betreffend Pflegeangebote mit bis zu vier Erwachsenen (Kleinheime) [8.34 MB]