Bewilligungsvoraussetzungen
Bund (Art. 15 PAVO)
Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn
- eine für die körperliche und geistige Entwicklung förderliche Betreuung der Kinder gesichert erscheint;
- die Leitungsperson und Mitarbeitenden nach Persönlichkeit, Gesundheit, erzieherischer Befähigung und Ausbildung für ihre Aufgabe geeignet sind und die Zahl der Mitarbeitenden für die zu betreuenden Kinder genügt;
- für gesunde und abwechslungsreiche Ernährung und für ärztliche Überwachung gesorgt ist;
- die Einrichtung den anerkannten Anforderungen der Wohnhygiene und des Brandschutzes entspricht;
- die Einrichtung eine gesicherte wirtschaftliche Grundlage hat und
- eine angemessene Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung der Kinder gewährleistet ist.
Kanton (§ 5 sowie §§ 7-10 HAV)
- Die Einrichtung verfügt über ein Betreuungs- und Betriebskonzept;
- Die Einrichtung verfügt über ein personell getrenntes strategisches und operatives Führungsorgan;
- Die Bauten und Räumlichkeiten haben die Vorgaben für Sonderbauten zu erfüllen;
- Die Einrichtung sichert die Qualität aufgrund eines Qualitätsmanagements;
- Das strategische Führungsorgan legt Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung für eine wirksame interne Aufsicht und Behandlung von Beanstandungen im Betriebskonzept fest.
DJS (Richtlinien, RL-DJS)
Trägerschaft
Die Einrichtung verfügt über ein personell getrenntes strategisches und operatives Führungsorgan. Das strategische Führungsorgan regelt die interne Aufsicht, deren Unabhängigkeit durch geeignete organisatorische und personelle Massnahmen zu sichern ist. Die Organe sind ensprechend dem Betriebskonzept für die Gewährleistung der Qualität der Pflege und Betreuung, die Einhaltung der Rechte der betreuten Personen und die Verhinderung von Missbräuchen verantwortlich. Die Organisationsstruktur sowie die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Führungsorgane werden im Betriebskonzept definiert. Personen, die der Trägerschaft angehören, müssen über die notwendigen fachlichen Kompetenzen zur Überprüfung der Betriebsführung und des Wohls der betreuten Kinder verfügen. Die Trägeschaft kann auch externe Fachleute beiziehen.
Personal
Für eine Wohngruppe mit sechs bis zehn Minderjährigen wird in der Regel ein Personaletat von durchschnittlich 450 Stellenprozenten erzieherischem Personal verlangt. Die Leitung muss über eine vom DJS anerkannte Ausbildung verfügen. Zudem müssen mindestens zwei Drittel des erzieherischen Personals über eine vom DJS anerkannte Ausbildung verfügen oder in einer ensprechenden berufsbegleitenden Ausbildung stehen. Anerkannt sind Ausbildungen in Sozialer Arbeit (Sozialpädagogik, Sozialarbeit, soziokulturelle Animation) einer höheren Fachschule bzw. Fachhochschule oder eine gleichgestellte Ausbildung.
Es ist für eine genügende Weiterbildung der Leitung und der Mitarbeitenden sowie für Supervision zu sorgen.
An dieser Stelle möchten wir auch auf die Beitragspflicht des FONDSSOCIAL verweisen.
Räumlichkeiten
Hinsichtlich der Anforderungen an die Räumlichkeiten ist das Richtraumprogramm für Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie die Vorgaben für Sonderbauten zu beachten.
Richtraumprogramm für Einrichtungen für Kinder und Jugendliche [6.28 MB]
Zur Prüfung der Frage, ob die hygienischen Anforderungen erfüllt sind, ist ein Abnahmebericht des Kantonalen Lebensmittelinspektorats einzuholen (Meldeformular). Dieser wir in der Regel erst erstellt, wenn der Betrieb aufgenommen wurde.
Bei Einrichtungen mit zehn und mehr Plätzen hat vor Erteilung der Bewilligung eine Feuerschutzabnahme durch das Feuerschutzamt Thurgau zu erfolgen.
Einrichtungen mit maximal vier Plätzen
Grundlage für die Bewilligung von Einrichtungen mit maximal vier Plätzen bildet die PAVO. Dennoch sind die Bestimmungen der HAV und RL-DJS sowie ergänzend hierzu die Weisungen des Regierungsrates betreffend entsprechender Erwachseneneinrichtung sinngemäss zu berücksichtigen.