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Verfahren und Formulare

Für die Bewilligung ist der PHA das vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Unterlagen versehene Formular H einzureichen.

Formular H - Gesuch (Aktualisierung folgt)

Dem Gesuch ist unter anderem auch ein Betriebskonzept gemäss Vorlage der PHA einzureichen.

Mustervorlage für Betriebskonzepte (10.2021)

Nach Überprüfung der Angaben und Unterlagen findet ein Augenschein und eine mündliche Besprechung vor Ort statt. Nötigenfalls werden zusätzliche Erkundigungen eingeholt. Im Verlaufe des Bewilligungsverfahrens werden allenfalls auch Referenzauskünfte über die gesuchstellenden Pesonen eingeholt. Bei positivem Gesamtergebnis wird direkt die nachgesuchte Bewilligung ausgestellt.

Die PHA ist gerne bereit, vor Einreichung des Gesuches eine erste konkrete Projektskizze zu prüfen und eine Rückmeldung zu geben. Es besteht auch die Möglichkeit, in Frage kommende Räumlichkeiten zusammen mit der PHA anzuschauen.

Es dürfen erst Kinder aufgenommen werden, wenn die erforderliche Bewilligung erteilt ist!

Neue Mitarbeitende sind der PHA vor Stellenantritt zu melden. Hierzu ist der PHA das Formular P mit den darin erwähnten Unterlagen einzureichen.

Formular P - Personalblatt (10.2024)
Formular P1 - Bestätigungen und Informationen (10.2024)
KESB-Bestätigung (3.2024) nur für Institutionsleitung

Die Meldung von neuen Kontaktfamilien erfolgt gemäss nachfolgendem Merkblatt:

Merkblatt - Meldung Kontaktfamilien (3.2023)
Formular C4 (11.2022)

Die Einrichtung hat die Ein- und Austritte der PHA jeweils innert drei Arbeitstagen mit dem entsprechenden Formular zu melden.

Meldung: Ein-/Austritt einer betreuten Person (3.2023)

Die Einrichtung hat jeweils per Ende März des Folgejahres einen Jahresrapport und in diesem Zusammenhang das ausgefüllte und mit den erforderlichen Beilagen versehene Formular H1 einzureichen.

Formular H1 - Jahresrapport 2024 (folgt)
Formular P2 - Personalliste 2024 (folgt)