Qualitätsmanagement
Die Einrichtung muss ein Qualitätsmanagement (QM) betreiben, das
- Aufgaben, Verantwortung und Prozesse der Qualitätssteuerung beschreibt;
- Qualitätskonzepte und -standards und die dazugehörigen Qualitätsindikatoren sowie deren Mess- bzw. Überprüfungsinstrumente für die Kernleistungen festlegt;
- die Qualität der erbrachten Dienstleistungen periodisch beurteilt und die Ergebnisse der Qualitätsprüfung und Massnahmen bei Zielabweichungen dokumentiert.
Der Aufbau hat innerhalb eines Jahres nach Eröffnung zu erfolgen. Die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung sind den urteilsfähigen betreuten Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung in geeigneter Form zugänglich zu machen. Auch die PHA ist regelmässig über den Stand der QM-Prozesse zu informieren.