Formular Gesuch um Bewilligung einer Kleinlotterie/Grosstombola
gemäss
- den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS; SR 935.51)
- der Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung, VGS; SR 935.511)
- dem kantonalen Kleinspielgesetz (KSG; RB 935.2)
- der kantonalen Kleinspielverordnung (KSpV; RB 935.21)
Gesuche für Kleinlotterien/Grosstombolas sind bis spätestens 31. August des Vorjahres des gewünschten Durchführungsjahres einzureichen.
Eine Bewilligung gilt ab dem Ausstelldatum und kann für max. 6 Monate ausgestellt werden.
Tombolas sind gemäss § 3 KSG Kleinlotterien, die bei einem Unterhaltungsanlass veranstaltet werden, deren Gewinn ausschliesslich in Sachpreisen besteht und bei denen sowohl die Losausgabe wie auch die Gewinnausrichtung unmittelbar im Zusammenhang mit dem Anlass erfolgen.
Gemäss Art. 40 VGS i.V.m. Art. 41 BGS und § 3 f. KSG sind Tombolas mit einer Einsatzsumme über Fr. 50'000 bewilligungspflichtig (Grosstombolas)
Bitte drucken Sie das Formular aus und schicken Sie es unterschrieben zusammen mit den Gesuchsbeilagen an:
Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau
Rechtsdienst
Regierungsgebäude
8510 Frauenfeld
Hinweis: Gemäss § 8 KSpV i.V.m. Art. 38 Abs. 1 BGS ist nach Durchführung der Veranstaltung dem Departement für Justiz und Sicherheit innert dreier Monate nach Abschluss eines Spiels ein Bericht mit einer Spielabrechnung (vgl. Formular) und Belege betreffend Ertragsverwendung einzureichen.
Kontakt
RA lic. iur. Christoph Marth
Departement für Justiz und Sicherheit
Generalsekretariat
Leiter Rechtsdienst
Regierungsgebäude
8510 Frauenfeld
Tel. +41 58 345 61 36
christoph.marth@tg.ch