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Formular Gesuch um Bewilligung einer Kleinlotterie/Grosstombola

gemäss

Gesuche für Kleinlotterien/Grosstombolas sind bis spätestens 31. August des Vorjahres des gewünschten Durchführungsjahres einzureichen.

Eine Bewilligung gilt ab dem Ausstelldatum und kann für max. 6 Monate ausgestellt werden.

Tombolas sind gemäss § 3 KSG Kleinlotterien, die bei einem Unterhaltungsanlass veranstaltet werden, deren Gewinn ausschliesslich in Sachpreisen besteht und bei denen sowohl die Losausgabe wie auch die Gewinnausrichtung unmittelbar im Zusammenhang mit dem Anlass erfolgen.

Gemäss Art. 40 VGS i.V.m. Art. 41 BGS und § 3 f. KSG sind Tombolas mit einer Einsatzsumme über Fr. 50'000 bewilligungspflichtig (Grosstombolas)

1. Angaben Gesuchsteller / in (juristische Person)

2. Verantwortliche Person (für die Kleinlotterie oder Grosstombola)

3. Veranstaltungsangaben
3.1. Bereits durchgeführte Veranstaltung

Wurde Ihnen vom Kanton bereits schon einmal eine Kleinlotterie- oder Grosstombolaveranstaltung bewilligt?

Wird die Erneuerung der Bewilligung beantragt?

3.2. Ort der Durchführung

3.3. Organisation und Durchführung

Wird die Veranstaltung in Ihrem Auftrag von Dritten organisiert oder durchgeführt?

Angaben zum / zur beauftragten Dritten

Hinweis: Sofern die Organisation oder Durchführung von der Veranstalterin oder dem Vernstalter zumindest teilweise an Dritte übertragen wird, muss zusätzlich ein Beleg über deren gemeinnützige Zweckverfolgung eingereicht werden.

3.4. Geplante Spieldauer

Geplante(r) Spieltag(e) am gleichen Ort (max. 6 Monate)

Ausschreibung der Spiele über*

3.5. Angaben zu den Losen und Treffern

Hinweis: Bei einer mehrtägigen Veranstaltung ist die Plansumme / Anzahl Lose für den gesamten Anlass relevant.

Dauer des Losverkaufs

3.6. Angaben zur Ziehung

3.7. Angaben zur Gewinnverwendung

4. Gesuchsbeilagen
  • Betreibungsregisterauszug (max. 3 Monate alt)
  • Strafregisterauszug des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin (max. 3 Monate alt)
  • Handelsregisterauszug (soweit vorhanden, max. 3 Monate alt)
  • detailliertes Durchführungskonzept
  • Lotterie-Reglement
  • Gewinn- oder Trefferplan
  • Sofern die Organisation oder Durchführung von der Veranstalterin oder dem Veranstalter zumindest teilweise an Dritte übertragen wird, muss zusätzlich ein Beleg über deren gemeinnützige Zweckverfolgung eingereicht werden.

Bitte drucken Sie das Formular aus und schicken Sie es unterschrieben zusammen mit den Gesuchsbeilagen an:

Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau
Rechtsdienst
Regierungsgebäude
8510 Frauenfeld

Hinweis: Gemäss § 8 KSpV i.V.m. Art. 38 Abs. 1 BGS ist nach Durchführung der Veranstaltung dem Departement für Justiz und Sicherheit innert dreier Monate nach Abschluss eines Spiels ein Bericht mit einer Spielabrechnung (vgl. Formular) und Belege betreffend Ertragsverwendung einzureichen. 

Kontakt
RA lic. iur. Christoph Marth
Departement für Justiz und Sicherheit
Generalsekretariat
Leiter Rechtsdienst
Regierungsgebäude
8510 Frauenfeld

Tel. +41 58 345 61 36
christoph.marth@tg.ch