Formular Gesuch um Bewilligung eines kleinen Pokerturniers
gemäss
- den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS; SR 935.51)
- der Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung, VGS; SR 935.511),
- dem kantonalen Kleinspielgesetz (KSG; RB 935.2)
- der kantonalen Kleinspielverordnung (KSpV; RB 935.21)
Gesuche sind bis spätestens 60 Tage vor dem geplanten Turnier vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
Eine Bewilligung gilt ab dem Ausstelldatum und kann für max. 6 Monate ausgestellt werden.
Bitte drucken Sie das Formular aus und schicken Sie es unterschrieben zusammen mit den Gesuchsbeilagen an:
Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau
Rechtsdienst
Regierungsgebäude
8510 Frauenfeld.
Hinweis: Gemäss § 8 KSpV ist nach Durchführung der Veranstaltung dem Departement für Justiz und Sicherheit innert 60 Tagen nach Turnierende eine Spielabrechnung (vgl. Formular) einzureichen.
Werden von einer Veranstalterin oder einem Veranstalter 24 oder mehr kleine Pokerturniere pro Jahr durchgeführt, muss als zusätzlicher Beleg der Prüfungsbericht der Revisionsstelle bis spätestend 31. März des Folgejahrs eingereicht werden.