Aufsicht
Die PHA bildet sich auf geeignete Weise, insbesondere durch Augenschein, Besprechungen und Erkundigungen, ein Urteil über die ausgeübte Tätigkeit. Sie prüft zudem die jährlich einzureichenden Verzeichnisse sowie allfällige weitere einverlangte Unterlagen. Über den Besuch wird ein Bericht verfasst.