Meldepflicht
Wer mit Trägerschaftssitz im Kanton Thurgau entgeltlich oder unentgeltlich Dienstleistungen in der Familienpflege anbietet, insbesondere:
- Pflegeplätze für Minderjährige in Pflegefamilien vermittelt;
- das Pflegeverhältnis sozialpädagogisch begleitet;
- (ausschliesslich) Pflegeeltern aus- und weiterbildet; oder
- (ausschliesslich) Beratungen und Therapien für Pflegekinder durchführt
hat dies innerhalb dreier Monate nach Aufnahme der Tätigkeit der PHA zu melden.