Rahmenbedingungen
Allgemein (Art. 20b bis 20d PAVO)
Die Anbieterinnen und Anbieter müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Einreichen detaillierter Angaben zur ausgeübten Tätigkeit im Rahmen der Meldung;
- unverzügliche Meldung von wesentlichen Änderungen;
- Führen diverser Verzeichnisse.
Basisqualität
Die Anbieterinnen und Anbieter mit Sitz in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen und Thurgau, welche Pflegeplätze für Minderjährige in Pflegefamilien vermitteln und diese Pflegeverhältnisse sozialpädagogisch begleiten, haben sich freiwillig dazu verpflichtet, die Voraussetzungen der „Basisqualität für Dienstleistungsangebote in der Familienpflege“ zu erfüllen.