Verfahren und Formulare
Meldung von neuen DAF-Angeboten
Für die Meldung ist der PHA das vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Beilagen versehene Meldeformular einzureichen. Das jeweils aktuelle Meldeformular wird von der PHA nach einer ersten Kontaktaufnahme und einer möglichen Vorprüfung bestimmter Unterlagen (insb. Konzepte der einzelnen Dienstleistungen) zugestellt.
Die Angaben und Unterlagen werden geprüft. Allenfalls werden zusätzliche Erkundigungen eingeholt. Bei positivem Gesamtergebnis wird die Meldung schriftlich bestätigt.
Personalmeldungen
Der Ein- und Austritt von Mitarbeitenden ist der PHA zu melden. Neue Mitarbeitende sind der PHA vor Stellenantritt zu melden. Hierzu ist der PHA das Formular DAF-P einzureichen.
Formular DAF-P - Ein- und Austritt Mitarbeitende (1.2025)
Jahresrapport
Die DAF-Organisation hat der PHA jeweils per Ende März (2025: Ende April) des Folgejahres einen Jahresrapport (Formular DAF-2) und in diesem Zusammenhang eine Personalliste (Formular DAF-3.1) sowie die Verzeichnisse der Pflegefamilien (Formular DAF-3.2) und Pflegekinder (Formular DAF-3.3) einzureichen.
Formular DAF-2 - Jahresrapport 2024
Formular DAF-3.1 - Personalliste 2024
Formular DAF-3.2 - Verzeichnis der Pflegefamilien 2024
Formualr DAF-3.3 - Verzeichnis der Pflegekinder 2024