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Neuerungen ab 01.01.2024

Totalrevidiertes Gastgewerbegesetz (GastG) – Das Wichtigste in Kürze

Das Gastgewerbe- und Alkoholhandelsgesetz (GastG) löst das bisherige Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken aus dem Jahre 1996 ab.

Im Zuge der Totalrevision wurden sowohl die Gastgewerbe- als auch die Wirteprüfungsverordnung revidiert. Letztere wurde dabei in die neue Gastgewerbe- und Alkoholhandelsverordnung (GastV) überführt.

Das revidierte Gesetz und die Verordnung treten auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Neben allgemeinen Aktualisierungen, redaktionellen und gesetzessystematischen Anpassungen enthält das neue kantonale Gastgewerberecht folgende wichtige Neuerungen: