Wirteprüfung / Fähigkeitsausweis
Die Prüfung wird ab 1. Januar 2024 durch Gastro Thurgau durchgeführt.
Dabei werden folgenden Themen geprüft (§ 6 GastV):
- Suchtprävention und Alkoholgesetz
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Lebensmittelrecht und Selbstkontrolle
- Hygiene
- kantonales Gastgewerberecht
- Arbeitsrecht
- Vertragslehre (Arbeitsvertrag)
- Lohnabrechnungswesen und Sozialversicherungen.
Prüfungsinformationen und Anmeldung
Sämtliche Prüfungsinformationen (Gebühr/Prüfungsreglement etc.) und die Anmeldemodalitäten finden Sie unter diesem Link.
Fähigkeitsausweis (§ 7 GastV)
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung bei Gastro Thurgau wird der erlangte Fähigkeitsausweis zur Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit direkt von Gastro Thurgau ausgestellt.
Mit diesem Fähigkeitsausweis kann bei der zuständigen Politischen Gemeinde das Bewilligungsgesuch gestellt werden (§ 10 Abs.1 GastG i.V.m. § 3 Abs. 2 Ziff. 7 GastV).
Verlust des Ausweises (§ 9 GastV)
Bei Verlust des Fähigkeitsausweises gemäss geltendem Gastgewerberecht (ab 1. Januar 2024) kann bei Gastro Thurgau eine Bestätigung über das erfolgreiche Erlangen des Fähigkeitsausweises verlangt werden.
Bei Verlust des Prüfungsausweises nach altem Gastgewerberecht (bis 31. Dezember 2023) kann beim Departement für Justiz und Sicherheit eine Bestätigung über das erfolgreiche Bestehen der Wirteprüfung beantragt werden.
Anerkennung von Ausweisen (§ 10 Abs. 3 GastG i.V.m. § 10 GastV)
Über die Anerkennung von gleichwertigen Fachschulausweisen sowie ausserkantonalen oder ausländischen Ausweisen entscheidet das Departement für Justiz und Sicherheit.