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Aufsicht

Im Rahmen der Aufsicht besucht eine Fachperson der PHA die Pflegefamilie mindestens einmal pro Jahr. Die Besuche erfolgen in der Regel angekündigt, können jedoch auch unangekündigt erfolgen. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die generelle Eignung und für die Weiterführung der Pflegeverhältnisse erfüllt sind. Die PHA wacht zudem darüber, dass die gesetzliche Vertretung der Pflegekinder ordnungsgemäss geregelt ist und das Kind an Entscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf sein Leben haben, entsprechend seinem Alter beteiligt wird. Über den Besuch wird ein Bericht verfasst.