Ausländische Kinder
Soll ein ausländisches Kind, das bisher im Ausland gelebt hat, aufgenommen werden, ist möglichst frühzeitig mit der PHA Kontakt aufzunehmen.
Handelt es sich um eine behördliche Platzierung aus einem Vertragsstaat des Haager Kindesschutzübereinkommens (HKsÜ), hat die ausländische Zentralbehörde das entsprechende Gesuch bei der Zentralbehörde im Kanton Thurgau einzureichen.
Nebst den generellen Anforderungen an ein Pflegeverhältnis ist die Aufnahme eines ausländischen Pflegekindes, das bisher im Ausland gelebt hat, gemäss Art. 6 PAVO nur möglich, wenn
- ein wichtiger Grund vorliegt, indem kumuliativ insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Eltern des Kindes sind nicht in der Lage, für das Kind zu sorgen
- zwischen dem Kind und den Gesuchstellenden besteht eine intensive Vorbeziehung
- es bestehen nachweislich keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten im Herkunftsland - die Pflegeeltern der PHA eine schriftliche Erklärung des nach dem Recht des Herkunftslandes des Kindes zuständigen gesetzlichen Vertreters vorlegen, in der dieser angibt, zu welchem Zweck das Kind in der Schweiz untergebracht werden soll und
- die Pflegeeltern sich schriftlich verpflichten, ohne Rücksicht auf die Entwicklung des Pflegeverhältnisses für den Unterhalt des Kindes in der Schweiz wie für den eines eigenen aufzukommen und dem Gemeinwesen die Kosten zu ersetzen, die es an ihrer Stelle für den Unterhalt des Kindes getragen hat.
Unterhaltsverpflichtung (1.2014)
Parallel zum Verfahren der PHA werden die ausländerrechtlichen Voraussetzungen bezüglich des Aufenthalts des Pflegekindes in der Schweiz durch das Migrationsamt des Kantons Thurgau eigenständig geprüft. Für eine erfolgreiche Platzierung ist somit auch die Zustimmung des Migrationsamtes erforderlich (Art. 8 Abs. 4 PAVO). Die Pflegeplatzbewilligung wird entsprechend erst wirksam, wenn die Aufenthaltsbewilligung durch das Migrationsamt des Kantons Thurgau zugesichert ist.
Das Pflegekind hat den Ausgang der Verfahren im Ausland abzuwarten und darf erst aufgenommen werden, wenn die hierfür notwendigen Bewilligungen vorliegen!