Pflegevertrag und Pflegegeld
Pflegevertrag
Pflegeverträge sind Vereinbarungen, welche die ausserfamiliäre Betreuung eines Kindes zum Gegenstand haben und im Rahmen der Familienpflege und Heimpflege abgeschlossen werden. Sie enthalten familien- und auftragsrechtliche Elemente. Entstehung und Wirkung des Pflegevertrages richten sich nach Privatrecht, selbst wenn das Kind behördlich – durch die KESB oder das Gericht – platziert wird. Pflegeverträge können formlos geschlossen werden, d.h. mündlich oder konkludent. Es empfiehlt sich jedoch, Pflegeverträge schriftlich abzufassen. Vertragspartei auf der einen Seite sind Pflegeeltern oder die Einrichtung sowie auf der anderen Seite die Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts (entweder die Eltern oder die KESB).
Falls die Pflegeeltern in einem Verwandtschaftsverhältnis mit dem Kind stehen und ausdrücklich auf eine Entschädigung der Betreuungsleistung verzichten, sollte trotzdem ein Pflegevertrag aufgesetzt werden, um alle anderen Aspekte zu regeln.
Muster-Pflegevertrag (5.2016)
Muster-Pflegevertrag (5.2016)
Muster-Pflegevertrag für Care-Leaver mit Beistandschaft
Pflegegeld
Pflegegeldrichtlinien des DJS (1.2023)
Detaillierte Informationen zu den Pflegegeldrichtlinien und zum Pflegegeld allgemein finden sich in den