Bewilligungsvoraussetzungen
Allgemein (Art. 5 PAVO)
Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Pflegeeltern und die in demselben Haushalt lebenden Personen nach
- Persönlichkeit;
- Gesundheit;
- erzieherischer Eignung und
- den Wohnverhältnissen
für gute Pflege, Erziehung und Ausbildung des Pflegekindes Gewähr bieten und das Wohl anderer in der Pflegefamilie lebender Kinder nicht gefährdet wird.
Weitere Rahmenbedingungen
wird aktualisert
Aus- und Weiterbildung
wird aktualisert
Notfallunterbringungen
Spezielle Rahmenbedingungen gelten bei der Aufnahme von Pflegekindern im Rahmen von behördlichen Notfallunterbringungen.
Ausländische Kinder
Spezielle Rahmenbedingungen gelten bei der Aufnahme eines ausländischen Kindes, das bisher im Ausland gelebt hat.