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Bewilligungsvoraussetzungen

Allgemein (Art. 5 PAVO)

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Pflegeeltern und die in demselben Haushalt lebenden Personen nach

für gute Pflege, Erziehung und Ausbildung des Pflegekindes Gewähr bieten und das Wohl anderer in der Pflegefamilie lebender Kinder nicht gefährdet wird.

Weitere Rahmenbedingungen

wird aktualisert

Aus- und Weiterbildung

wird aktualisert

Notfallunterbringungen

Spezielle Rahmenbedingungen gelten bei der Aufnahme von Pflegekindern im Rahmen von behördlichen Notfallunterbringungen.

Ausländische Kinder

Spezielle Rahmenbedingungen gelten bei der Aufnahme eines ausländischen Kindes, das bisher im Ausland gelebt hat.