Verfahren und Formulare
Im Kanton Thurgau wird ein mehrstufiges Bewilligungsverfahren angewendet:
Eignungsabklärung
Die PHA klärt auf schriftliches Gesuch hin zunächst die grundsätzliche Eignung von Personen zur Aufnahme von Pflegekindern ab. Dazu ist nach dem Besuch einer Informationsveranstaltung und einem ersten Abklärungsgespräch bei der PHA das vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Beilagen versehene Gesuch um Abklärung der Eignung zur Aufnahme eines Pflegekindes (Formular A) einzureichen. Nach Überprüfung der Angaben und Unterlagen findet ein weiteres Abklärungsgespräch sowie in der Folge ein Besuch vor Ort statt. Allenfalls werden zusätzliche Erkundigungen eingeholt. Bei positivem Gesamtergebnis wird eine Eignungsbestätigung ausgestellt. Diese Eignungsbestätigung der PHA stellt jedoch noch keine Pflegeplatzbewilligung dar.
Formular A - Gesuch (4.2024)
Formular VOSTRA - Leumundsüberprüfung (3.2024)
Formular KESB - Bestätigung (3.2024)
Formular DAF - Ermächtigung zum Informationsaustausch (1.2023)
Pflegeplatzbewilligung
Sobald die Eignungsbestätigung vorliegt und das zu platzierende Pflegekind bekannt ist, kann mit dem hierfür vorgesehenen Gesuch (Formular B) die Pflegeplatzbewilligung bei der PHA beantragt werden. Die PHA wird dann von sich aus detaillierte Angaben zum Pflegekind, zu den Kindseltern sowie den involvierten Behörden, Organisationen und weiteren Personen einholen (Formular C).
Formular B (8.2021)
Formular C (3.2023)
Pflegefamilien mit einer Pflegeplatzbewilligung des DJS haben der PHA die Aufnahme bzw. den Austritt von Pflegekindern (auch im Rahmen von nicht bewilligungspflichtigen Pflegeverhältnissen und von erwachsenen Personen mit einem Betreuungsbedarf) zu melden.
Meldung: Ein- und Austritt Pflegekind (4.2024)
Meldung: Ein- und Austritt im Rahmen Krisenintervention
Meldung: Nicht bewilligungspflichtiges Betreuungsverhältnis (4.2024)
Das Pflegekind darf erst aufgenommen werden, wenn die hierfür notwendige Bewilligung vorliegt!