Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Verfahren und Formulare

Für die Bewilligung ist der PHA das vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Beilagen versehene Formular S einzureichen.

Formular S - Gesuch (Aktualisierung folgt)

Nach Überprüfung der Angaben und Unterlagen findet ein Augenschein und eine mündliche Besprechung vor Ort statt. Nötigenfalls werden zusätzliche Erkundigungen eingeholt. Im Verlaufe des Bewilligungsverfahrens werden allenfalls auch Referenzauskünfte über die gesuchstellenden Pesonen eingeholt. Bei positivem Gesamtergebnis wird direkt die nachgesuchte Bewilligung ausgestellt.

Die PHA ist gerne bereit, vor Einreichung des Gesuches eine erste konkrete Projektskizze zu prüfen und eine Rückmeldung zu geben. Auch besteht die Möglichkeit, in Frage kommende Räumlichkeiten zusammen mit der PHA anzuschauen.

Es dürfen erst Kinder aufgenommen werden, wenn die erforderliche Bewilligung erteilt ist!

Neue Mitarbeitende sind der PHA innerhalb der ersten zwei bis drei Monate ab Anstellung (Probezeit) zu melden. Hierzu ist der PHA das Formular P mit den darin erwähnten Unterlagen einzureichen.

Formular P - Personalblatt (10.2024)
Formular P1 - Bestätigungen und Informationen (10.2024)
KESB-Bestätigung (3.2024) nur für SEB-Leitung

Die Einrichtung hat jeweils per Ende März des Folgejahres einen Jahresrapport und in diesem Zusammenhang das ausgefüllte und mit den erforderlichen Beilagen versehene Formular S1 einzureichen.

Formular S1 - Jahresrapport 2024 (folgt)
Formular P2 - Personalliste 2024 (folgt)

Dem Jahresrapport ist jeweils eine vollständig ausgefüllte Präsenzkontrolle für das Berichtsjahr beizulegen. Einrichtungen, die Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen, können die in diesem Zusammenhang erstellte Präsenzkontrolle des BSV einreichen.

Präsenzkontrolle